Oculus for Business ist nicht mehr erhältlich. Weitere Informationen zu Meta Quest for Business, unserem neuen VR-Angebot für Unternehmen, findest du hier.

Enterprise-Nutzungsvereinbarung – Deutsche Bestimmungen

Letzte Aktualisierung: 30. März 2020
Für dich als Lizenznehmer in Deutschland, der die Produkte gemäß den Nutzungsbedingungen der Enterprise-Nutzungsvereinbarung für Oculus for Business (verfügbar unter https://business.oculus.com/legal/enterprise-use-agreement/ (die „Vereinbarung“)) nutzt, wird die Vereinbarung folgendermaßen geändert:
  • Abschnitt 6 der Vereinbarung, Haftungsbeschränkung, wird gelöscht und durch folgenden Wortlaut ersetzt:
    1. a.
      Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: In Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernehmen wir die Haftung für Schäden, die auf eine Pflichtverletzung unsererseits bzw. seitens eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
    2. b.
      Haftung für leichte Fahrlässigkeit: In Fällen leichter Fahrlässigkeit übernehmen wir die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf eine Pflichtverletzung unsererseits bzw. seitens eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Abgesehen davon gelten die nachfolgenden Einschränkungen hinsichtlich leichter Fahrlässigkeit:
      1. i.
        In Bezug auf die Verletzung von Pflichten, die Teil der (A) vertraglich vereinbarten Hauptleistung sind oder (B) von Pflichten, deren Erfüllung eine Grundvoraussetzung für die rechtmäßige Durchführung des Vertrags an sich ist und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen können (nachfolgend als „Kardinalpflichten“ bezeichnet), haften wir lediglich für vertragstypische Schäden.
      2. ii.
        Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist für die Verletzung von anderen Pflichten als den Kardinalpflichten ausgeschlossen.
      3. iii.
        Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist für jegliche Produkte ausgeschlossen, die kostenlos angeboten worden sind.
    3. c.
      In den Fällen, in denen unsere Haftung gemäß diesem Abschnitt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt Letzteres auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen.
    4. d.
      Haftung gemäß Produkthaftungsrecht: Die Haftung im Rahmen der zwingenden Haftung gemäß Produkthaftungsrecht bleibt von den oben genannten Bestimmungen unberührt.
  • Gewährleistungsrechte. Es gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen:
Im Falle eines Fehlers im Produkt stehen dir anstelle von Abschnitt 5(b) der Vereinbarung die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, die in Abschnitt 6 (Haftungsbeschränkung) dieser besonderen Nutzungsbedingungen für Lizenznehmer in Deutschland dargelegt sind.
  • Geltendes Recht, Rechtsordnung. Anstelle der Abschnitte 13(a) und 13(b) der Vereinbarung gelten die folgenden Bestimmungen:
    1. a.
      Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht, und zwar ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie des UN-Kaufrechts. Dein Zugriff auf die Dienste bzw. deine Nutzung dieser kann möglicherweise auch anderen lokalen, staatlichen, nationalen oder internationalen Gesetzen unterliegen.
    2. b.
      Jegliche sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitfälle unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Landes, in dem du deinen ständigen Wohnsitz hast.
  • Kündigung. Anstelle der Abschnitte 9(a) und 9(b) der Vereinbarung gilt Folgendes: Wir behalten uns das Recht vor, dein Zugriffs- und Nutzungsrecht für die Software und Support-Dienstleistungen zu kündigen, falls du wesentlich gegen diese Vereinbarung oder irgendwelche anderen Bedingungen oder Richtlinien, auf die hierin Bezug genommen wird, verstößt. Wir werden eine Kündigung nur dann vornehmen, wenn es unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände und der Interessen beider Parteien unverhältnismäßig belastend für uns wäre, das Vertragsverhältnis bis zu dem Zeitpunkt fortzusetzen, an dem eine ordentliche Kündigung wirksam werden würde. Außer wenn keine Abhilfe für einen solchen Verstoß möglich ist, werden wir dir ein schriftliches Ersuchen (E-Mail ist ausreichend) auf Abhilfe stellen, bevor wir eine Kündigung aussprechen. Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die (unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien) eine sofortige Kündigung rechtfertigen, werden wir eine angemessene Zeitspanne zur Abhilfe zur Verfügung stellen. Wir werden dieses Recht nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums ausüben, nachdem wir von dem Verstoß erfahren haben.
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